Spielreglement Zürcher Firmentennismeisterschaft
Ausgabe 2017
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In diesem Reglement werden folgende Abkürzungen verwendet: |
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Generalversammlung |
GV |
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Spielreglement |
SR |
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Schweizerischer Tennisverband |
ST |
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Schweizerischer Firmen- und Freizeitsportverband |
SFFS |
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Spielreglement |
SR |
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Vorstand ZFT |
VS |
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Zürcher Firmentennis |
ZFT |
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Zürcher Firmentennismeisterschaft |
ZFTM |
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I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 - 4 |
II. Zürcher Firmentennismeisterschaft (ZFTM)
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1 Organisation
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Art. 5 - 9 |
2 Austragungsformel
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Art. 10 - 13 |
3 Teilnahmeberechtigung
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Art. 14 |
4 Teams
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Art. 15 - 16 |
5 Wettkampfbestimmungen
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Art. 17 - 21 |
6 Proteste
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Art. 22 - 24 |
III Strafbestimmungen
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Art. 25 - 26 |
IV. Schlussbestimmungen |
Art. 27 - 30 |
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I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
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Artikel 1 |
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1 Das SR regelt die Durchführung der ZFTM |
Inhalt des SR |
2 Der VS ZFT ist zuständig für die Organisation und die Durchführung der ZFTM. |
Zuständigkeit des VS |
Artikel 2 |
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1 Das ZFT ist ein Verein nach Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und ist über den RV Zürich dem SFFS angeschlossen. |
Definition |
Artikel 3 |
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1 Die Vereine sind allein verantwortlich für die Spielberechtigung ihrer Spieler und für die Einhaltung der Reglemente. Unwissenheit oder Unkenntnis der Reglemente und Statuten schützt nicht vor der Anwendung der Strafbestimmungen. |
Verantwortlichkeit für Reglemente und Spielbetrieb |
2 Die Versicherung der Spieler obliegt ausschliesslich den Vereinen bzw. den Spielern. Eine Haftung des ZFT oder des VS besteht nicht. |
Versicherung |
Artikel 4 |
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Das SR bezieht sich auf Spieler beiderlei Geschlechts, es sei denn, für Damen und Herren gelten besondere Bestimmungen.
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Begriff des Spielers |
II. Zürcher Firmentennismeisterschaft (ZFTM) |
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1. Organisation |
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Artikel 5 |
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1 Der VS organisiert einmal jährlich die ZFTM |
Grundsatz |
2 Grundvorrausetzung für die Teilnahme an der ZFTM sind zwei für die Meisterschaftsspiele einsetzbare Plätze, eigene oder gemietete. |
Teilnahmeberechtigt |
3 Der VS bestimmt die maximale Anzahl Teams pro Verein, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Plätze. |
Anzahl Teams |
Artikel 6 |
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1 Die ZFTM wird in folgenden Serien und innerhalb dieser mit folgender Einteilung durchgeführt: |
Einteilung, Serien |
· Damen |
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· 1. Stärkeklasse = Serie "A": Eine Gruppe zu 6 Teams |
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· 2. Stärkeklasse = Serie "B": Zwei bis vier Gruppen zu 6 Teams |
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· 3. Stärkeklasse = Serie "C": Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Mannschaften |
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· Seniorinnen I: in einer einzigen Stärkeklasse, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams |
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· Herren |
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· 1. Stärkeklasse = Serie "A": Eine bis zwei Gruppen zu 6 Teams |
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· 2. Stärkeklasse = Serie "B": Zwei bis vier Gruppen zu 6 Teams |
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· 3. Stärkeklasse = Serie "C": Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams |
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· Senioren I: in zwei Stärkeklassen, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams |
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· Senioren II: in einer oder mehreren Stärkeklasse, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams |
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· Damen und Herren |
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· Mixed: in einer oder mehreren Stärkeklassen, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams |
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2 Besteht eine Serie aus mehreren Gruppen, teilt die VS die Teams in die verschiedenen Gruppen ein, wobei stärkemässig eine gerechte Verteilung auf die einzelnen Gruppen anzustreben ist. |
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4 Die Einteilung der Teams in die Gruppen durch den VS ist endgültig. |
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Artikel 7 |
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1 Die Spieldaten für die Hauptrunden und für die Entscheidungs- bzw. Ausscheidungsspiele sind an der GV festzulegen. Gleichzeitig wird der Anmeldeschluss für die kommende Meisterschaft bestimmt. |
Termine |
2 Eine Runde umfasst
jeweils den Zeitraum einer Woche (Montag bis Sonntag). |
Runde |
3 Der offizielle Spieltag innerhalb einer Runde ist für die A, B, C Serien der Samstag (im gegenseitigen Einvernehmen auch der Sonntag), für die Senioren- und Mixed-Serien ein Werktag (Montag bis Freitag). Im Spielplan wird jeweils das Datum des Samstags als Spieltag bezeichnet. |
Spieltag |
4 Der VS teilt neue Teams entsprechend ihrer Spielstärke ein. |
neu gemeldete Teams |
5 Der VS kann auf Gesuch spielfreie Runden bewilligen, Solche Gesuche haben schriftlich zusammen mit der Anmeldung für die ZFTM zu erfolgen. Der Entscheid der VS ist endgültig. |
Spielfreie Termine |
6 Der VS erstellt aufgrund der Anmeldungen den Spielplan mit ausgelosten Gegnern und verteilt die Spiele auf die festgelegten Runden. Dieser Spielplan ist endgültig und für die teilnehmenden Teams verbindlich. |
Spielplan |
7 Spielverschiebungen
sind grundsätzlich nur gestattet bei Unspielbarkeit der Plätze.
Spielverschiebungen wegen Abwesenheiten von Spielern oder wegen Einhaltung
anderer Verpflichtungen sind ausgeschlossen. |
Spielverschiebungen |
Artikel 8 |
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1 Als Platzklub gilt das im Spielplan als solches bezeichnete Team. |
Platzklub |
2 Der Platzklub stellt die Plätze, die Bälle, Getränke und Verpflegung |
Verpflichtung des Platzklubs |
3 Für jedes Einzel sind pro Platz 4 neue offizielle Bälle (d.h. mit ST-Stempel versehene Bälle) zu stellen. |
Bälle |
Artikel 9 |
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1 Gesponserte Preise
sind willkommen und gehen an die Seriensieger. |
Preise |
2. Austragungsformel |
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Artikel 10 |
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Innerhalb jeder
Gruppe spielt jedes Team gegen jedes andere Team. |
Austragungsmodus |
· Damen |
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Serie "A" 2
Einzel und 1 Doppel |
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· Herren |
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Serie "A" 4
Einzel und 2 Doppel |
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· Damen und Herren |
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Mixed 1 Damen-, 1 Herren-Einzel und 1 Mixed-Doppel |
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Artikel 11 |
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1 Innerhalb einer Begegnung zählt jede gewonnene Partie (Einzel oder Doppel) einen Punkt. |
Wertung der Partien |
2 Bei direkten Ausscheidungen (Finalspiele) scheidet der Verlierer aus. Bei Punktgleichheit (3:3 bzw. 2:2) entscheidet die grössere Anzahl der gewonnen Sätze, bei Satzgleichheit der Gewinn des Doppels Nr.1. |
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3 Gruppensieger ist dasjenige Team, welches aus allen Begegnungen die höchste Punktzahl erreicht. 4 Bei Punktgleichheit zweier Teams entscheidet die direkte Begegnung. |
Gruppensieger |
5 Sind drei oder mehr Teams punktgleich, so entscheidet in nachstehender Reihenfolge: |
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1. die bessere Differenz der Sätze; 2. die bessere Differenz der Games; 3. das Los. |
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6 Gruppenletzter ist dasjenige Team, welches aus allen Begegnungen die niedrigste Punktzahl erreicht. Bei Punktgleichheit sind die unter obiger Ziffer 3 aufgeführten Kriterien für das Klassement massgebend. |
Gruppenletzter |
7 Verzichtet ein Team
auf das Bestreiten einer Begegnung, so werden sämtliche Partien dem Gegner
gutgeschrieben. Verliert ein Team durch w.o. (0:6 bzw. 0:4 bzw. 0:3), so
werden bei Punktgleichheit innerhalb der Gruppe alle in dieser Gruppe gegen
dieses Team erzielten Matches, Sätze und Games zur Ermittlung der Rangliste
nicht berücksichtigt. Die dabei gewonnenen Punkte werden aber gezählt. |
w.o. |
8 Besteht eine Serie aus zwei oder mehreren Gruppen, so werden zur Ermittlung der Aufsteiger und/oder Seriensieger Ausscheidungsspiele im Cupsystem angesetzt: bei 2 und 3 Gruppen: Vierer-Tableau mit den Gruppenersten und (nach Verlustpunkten besten) Gruppenzweiten; bei 3 und mehr Gruppen: Achter-Tableau mit den Gruppenersten und (nach Verlustpunkten besten) Gruppenzweiten. |
Entscheidungs- bzw. Ausscheidungsspiele um Seriensieg |
Artikel 12 |
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1 Die jeweiligen
Gruppenletzten aller Serien steigen in die nächsttiefere Serie ab. |
Auf- und Abstieg |
2 Die VS ist berechtigt, notwendigenfalls Entscheidungsspiele zur Ermittlung der aufstiegsberechtigten Teams anzusetzen. |
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3 Zieht ein Verein nach dem Versand des Spielplans ein Team zurück, so entfällt in der entsprechenden Gruppe der Abstieg. |
Rückzug einer Team |
4 In allen anderen Fällen entscheidet die VS endgültig. |
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Artikel 13 |
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1 Für die ZFTM gelten die Spielregeln von ST. |
SPIELREGELN ST |
2 In allen Serien wird auf zwei Gewinnsätze gespielt. |
2 Gewinnsätze |
3 Der Tiebreak wird in allen Sätzen beim Stande von 6:6 angewendet. |
Tiebreak bei 6/6 |
4 In den Einzeln bei den Seniorinnen, Senioren 1 und Senioren 2 ersetzt der Match-Tiebreak (auf 10 Punkte) einen eventuellen dritten Satz. |
Match-Tiebreak anstatt 3.Satz SENIOR/INNEN
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5 In den Doppeln sämtlicher Serien ersetzt der Match-Tiebreak (auf 10 Punkte) einen eventuellen dritten Satz. |
Match-Tiebreak anstatt 3.Satz DOPPEL
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6 In den Einzeln der Serien A,B,C können die Captain im gegenseitigen Einvernehmen den Match-Tiebreak anstelle einen eventuellen dritten Satzes anordnen. |
Fakultativ: Match-Tiebreak EINZEL |
7 In den Einzeln sämtlicher Serien können die Captain im gegenseitigen Einvernehmen die verkürzte Zählweise <ohne Vorteil-Spiel> oder <No Ad> anordnen. |
Fakultativ: No Ad EINZEL |
3. Teilnahmeberechtigung |
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Artikel 14 |
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1 In allen Serien sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, welche eine ST-Lizenz gelöst haben. Ausnahme siehe nachfolgender Punkt 2. |
lizenzierte Spieler |
2 In den Serien "C", Senioren und Mixed entfällt der Lizenzzwang (ST-Lizenz) für die Doppelspieler. |
nicht lizenzierte Spieler |
4. Team |
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Artikel 15 |
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1 Mehrere Teams desselben
Vereins werden nach dem Vertikalprinzip eingesetzt; sie werden durch die
Vereine fortlaufend nummeriert. Das Team Nr.1 ist am höchsten eingestuft. |
Team Vertikalprinzip |
2 Ein gemäss Artikel 14 teilnahmeberechtigter Spieler kann, unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen, in jedem Team seines Vereins eingesetzt werden. |
Spielberechtigung |
3 In der Serie "Senioren I" sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres über 50 Jahre alt sind. |
Senioren I |
4 In der Serie "Senioren II" sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres über 65 Jahre alt sind. |
Senioren II |
5 In der Serie "Seniorinnen" sind nur Spielerinnen teilnahmeberechtigt, die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres über 40 Jahre alt sind (= Seniorinnen I des ST und ältere). |
Damen Senioren |
6 Mit dem zweiten Einsatz in einem oder mehreren höher eingestuften Teams verliert ein Spieler für die laufende ZFTM (inkl. Entscheidungsspiele) die Spielberechtigung für alle tiefer eingestuften Teams. |
Einsatz in einer höher eingestuften Team |
7 In den Aufstiegsspielen dürfen Spieler, die im betreffenden Team in den Gruppenspielen nie mitgespielt haben, nur eingesetzt werden, wenn sie nicht besser klassiert sind, als der bestklassierte Spieler dieses Teams. |
Einsatz in Aufstiegsspielen |
8 Ein
Spieler darf in der gleichen Wettspielrunde gemäss Spielplan
(vgl. Artikel 7 Absatz 2) nur in einem Team der Serien "A", "B" oder
"C" mitwirken. |
gleiche Runde |
Artikel 16 |
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1 Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn haben die Captains die Aufstellung für die Einzelpartien auszutauschen. Die Aufstellung für die Doppel ist vor Beginn des ersten Doppels festzulegen und auszutauschen. |
Teamsaufstellung |
2 Die Aufstellung für die Einzel hat absteigend nach Klassierung zu erfolgen. |
Aufstellung für Einzelspiele |
3 Die Aufstellung der Doppel hat entsprechend den Regeln des ST zu erfolgen, d.h. auf Grund des Einsatzes in den Einzelspielen (addierte Rangpositionen). |
Aufstellung für Doppelspiele |
4 Tritt ein Team nicht komplett zu einem Wettspiel an, so haben die anwesenden Spieler in der Reihenfolge ihrer Klassierung die Spiele zu bestreiten, wobei die ausfallen den Spiele nach den ausgetragenen Spielen auf dem Resultatblatt einzutragen und als verloren "w.o. 6:0, 6:0" zu zählen sind. |
Nicht komplettes Antreten |
5 Die Captains haben die Teilnahmeberechtigung (gemäss Artikel 14, sowie die Korrektheit der eingegangenen Resultate) gegenseitig zu prüfen und mit ihrer Unterschrift auf dem Resultatblatt zu bestätigen. Die VS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Spielberechtigung selber zu prüfen. |
Prüfung der Spielberechtigung |
6 Wird ein nichtberechtigter Spieler eingesetzt, so gehen die betroffene und alle folgenden Partien für dieses Team w.o. verloren. |
Einsatz eines nichtberechtigten Spielers |
8 Beanstandungen betreffend Spielberechtigung müssen sofort bei Bekanntwerden vorgebracht werden. Falls Beanstandungen erst nachträglich auftreten, können sie bis spätestens zum Abschluss der Gruppenspiele bei der Resultatmeldestelle vorgebracht werden. |
Beanstandungen betreffend Spielberechtigung |
5. Wettkampfbestimmungen |
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Artikel 17 |
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1 Der offizielle Spielbeginn für die Spiele ist in allen Serien mit Ausnahme der Senioren- und Mixed-Serien Samstag, 09.00 Uhr, wobei aber auch, je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze und des abzuwickelnden Spielprogramms, der Platzklub einen früheren Spielbeginn festsetzen kann. |
Spielbeginn |
2 Eine Verschiebung
des Spielbeginns auf einen späteren Zeitpunkt des festgesetzten Spieltages
ist nur denjenigen Vereinen gestattet, auf deren Plätzen am gleichen Tag zwei
oder mehrere Spiele auszutragen sind. Dieser Verein bestimmt die Reihenfolge
der Spiele, wobei dasjenige Spiel, welches das umfangreichere Spielprogramm
aufweist, jeweils auf den Vormittag anzusetzen ist. |
Verschiebung des Spielbeginns |
3 Im gegenseitigen Einvernehmen können die Spiele - ganz oder teilweise - vorverschoben werden. |
Vorverschiebung |
4 Muss ein Spiel aus
Gründen höherer Gewalt – Regen usw. – verschoben werden, so ist es so bald
als möglich nachzuholen. Diese Verschiebung ist der Resultatmeldestelle
innert dreier Tage mitzuteilen, unter gleichzeitiger Angabe des neuen
Spieldatums. |
Verschiebung wegen höherer Gewalt |
Artikel 18 |
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1 Das die Plätze zur Verfügung stellende Team bestimmt die Reihenfolge und den Spielbeginn der einzelnen Partien. |
Reihenfolge der Partien |
2 Tritt ein Spieler verspätet – nach Ablauf einer Toleranzfrist von dreissig Minuten – an, so verliert er seine Partie durch w.o., es sei denn, er könne für seine Verspätung höhere Gewalt geltend machen. Geht eine Partie wegen verspäteten Antretens w.o. verloren, so sind alle folgenden Einzel gemäss Teamaufstellung dem Gegner w.o. gutzuschreiben. |
verspätetes Antreten |
Artikel 19 |
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1
Wird eine Partie
abgebrochen, sind die effektiv gespielten Games einzutragen und beim Sieger
in der Kolonne W.O Sieg das entsprechende Feld anzukreuzen.
(Beispiel bei Aufgabe durch einen Spieler des Gastklubs: |
Resultat bei Aufgabe
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2 Tritt ein Team nicht vollzählig zu einer Partie an, wird(werden) die anwesenden Spieler aufgeführt und das (die) entsprechende(n) W.O Feld(er) angekreuzt. |
Unvollständiges Team |
Artikel 20 |
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1 Für die Austragung von Spielen sind Tennisplätze mit jeglichem Belag zugelassen. |
Beschaffenheit der Plätze |
2 Das Spielen mit künstlichem Licht muss akzeptiert werden, sofern die Beleuchtungsanlage den für die Austragung von Wettspielen entsprechenden Normen des ST entspricht. |
Künstliche Beleuchtung |
Artikel 21 |
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Der Platzklub ist verpflichtet, das offizielle Resultatblatt am Spieltag an die Resultatmeldestelle zu senden. |
Resultatmeldung |
6. Proteste |
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Artikel 22 |
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1 Ist ein Team der Auffassung, dass das gegnerische Team gegen eine Bestimmung des SR oder anderer anwendbarer Reglemente – z.B. des ST – verstösst, so ist es berechtigt, Protest zu erheben. |
Protestgründe |
2 Das protestierende Team hat auf dem Resultatblatt den Vermerk "unter Protest" anzubringen. Das gegnerische Team hat die Kenntnisnahme des Protestes durch ihre Unterschrift zu bestätigen. |
Anmeldung des Protestes |
3 Proteste, die sich auf den Zustand der Plätze, auf die Bälle oder auf den Zeitpunkt des Spielbeginns beziehen, sind vor dem Beginn des Spieles anzumelden.
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Vor Spielbeginn anzubringende Proteste |
Artikel 23 |
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1 Der Protest ist von dem protestierenden Team innert 3 Tagen nach Beendigung der Begegnung (Datum des Poststempels) dem VS eingeschrieben einzureichen. Das Protestschreiben hat die Gründe und sämtliche Beweismittel zu enthalten. Zudem ist ein bestimmter Antrag zu stellen. |
Einreichung eines Protestes |
2 Auf Proteste, welche die vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllen, tritt der VS nicht ein. |
Hinfällig werdende Proteste |
3 Der eingehende Protest ist durch den VS umgehend zu behandeln und dessen Entscheid ist der protestierenden Partei spätestens 10 Tage nach Erhalt des Protestes bekanntzugeben. |
Protestbehandlung durch die VS |
Artikel 24 |
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Der VS ist in allen Fällen zuständig, über Proteste zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn Vorstandsmitglieder der einen oder anderen Partei angehören. Solche Mitglieder haben in Ausstand zu treten. |
Zuständigkeit der VS |
III. STRAFBESTIMMUNGEN |
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Artikel 25 |
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1 Der VS kann Strafen verfügen – Suspensionen, Verweise, Bussen – für folgende Tatbestände: |
Straffälle |
· Verletzungen der Statuten, Reglemente und anderer als verbindlich erklärter Verbandsvorschriften |
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· Nichteinhaltung von Beschlüssen |
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· Unbegründete und unberechtigte Spielverschiebungen |
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· Unkorrektes und/oder unsportliches Verhalten vor, während und nach dem Wettspiel |
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· Nichtantreten zu einem angesetzten Spiel (w.o. -Erklärung) |
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· Beleidigung von offiziellen Behörden, Spielern oder Zuschauern |
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·
Administrative Vergehen der
Vereine oder Teams |
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2 Für die Bemessung der Strafen ist der VS zuständig. |
Strafbemessung |
3 Die Vereine sind dem ZFT gegenüber für die ihren Teams, Spielern und Funktionären auferlegten Sanktionen und Bussen haftbar. |
Haftung der Vereine |
Artikel 26 |
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Wird kein Rekurs erhoben, so tritt die Strafverfügung am ersten Tag nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. |
Inkrafttreten einer Strafverfügung |
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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Artikel 27 |
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Eine gesetzte Frist beginnt mit dem Zustellungstag folgenden Werktag; sie endet um Mitternacht des letzten Tages. Ist dieser ein Samstag, Sonntag, ein eidgenössischer oder kantonaler Feiertag, läuft die Frist um Mitternacht des darauf folgenden Werktages ab. Wird für die Zustellung einer Mitteilung, einer Eingabe oder eines Entscheides die Post benützt, gilt die Frist als eingehalten, wenn die Aufgabe der Sendung bei einer schweizerischen Poststelle vor Ablauf der Frist erfolgt ist. |
Feststellung der Fristeinhaltung |
Artikel 28 |
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Der Vorstand ist verpflichtet, sich in seinen Entscheiden und Verfügungen an die Vorschriften des Reglements zu halten. Die im Reglement nicht vorgesehenen Fälle hat der Vorstand nach freiem Ermessen zu entscheiden. |
Einhaltung der Vorschriften |
Artikel 29 |
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Erfährt das Reglement durch Beschlüsse der GV Änderungen und/oder Ergänzungen, so gelten diese, entsprechend dem im Protokoll über die GV enthaltenen Wortlaut, als integrierender Bestandteil des Reglements. |
Beschlüsse der GV betreffend WR |
Artikel 30 |
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Diese Ausgabe des SR wurde vom VS ZFT per 15.Mai 2017 provisorisch in Kraft gesetzt. Die definitive Verabschiedung erfolgt an der GV ZFT 2018. |
Genehmigung des WR |