Spielreglement Zürcher Firmentennismeisterschaft

 

Ausgabe 2017

 

       In diesem Reglement werden folgende Abkürzungen verwendet:

 

 

Generalversammlung

GV

 

 

Spielreglement

SR

 

 

Schweizerischer Tennisverband

ST

 

 

Schweizerischer Firmen- und Freizeitsportverband

SFFS

 

 

Spielreglement

SR

 

 

Vorstand ZFT

VS

 

 

Zürcher Firmentennis

ZFT

 

 

Zürcher Firmentennismeisterschaft

ZFTM

 

 

 

 

 

 

I.           Allgemeine Bestimmungen

      

Art.  1  - 4

II.         Zürcher Firmentennismeisterschaft (ZFTM)

 

 

                                      1  Organisation

                        

Art.  5  - 9

                                      2  Austragungsformel

                        

Art. 10 - 13

                                      3  Teilnahmeberechtigung

                        

Art. 14

                                      4  Teams

                        

Art. 15 - 16

                                      5  Wettkampfbestimmungen

                        

Art. 17 - 21

                                      6  Proteste

                        

Art. 22 - 24

III       Strafbestimmungen

      

Art. 25 - 26

                   IV.     Schlussbestimmungen                                       

Art. 27 - 30

 

 

 

 

 

 

 

 


 

I.      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Artikel 1

 

1          Das SR regelt die Durchführung der ZFTM

Inhalt des SR

2          Der VS ZFT ist zuständig für die Organisation und die Durchführung der ZFTM.

Zuständigkeit des VS

Artikel 2

 

1          Das ZFT ist ein Verein nach Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und ist über den RV Zürich dem SFFS angeschlossen.

Definition

Artikel 3

 

1          Die Vereine sind allein verantwortlich für die Spielberechtigung ihrer Spieler und für die Einhaltung der Reglemente. Unwissenheit oder Unkenntnis der Reglemente und Statuten schützt nicht vor der Anwendung der Strafbestimmungen.

Verantwortlichkeit für Reglemente und Spielbetrieb

2          Die Versicherung der Spieler obliegt ausschliesslich den Vereinen bzw. den Spielern. Eine Haftung des ZFT oder des VS besteht nicht.

Versicherung

Artikel 4

 

          Das SR bezieht sich auf Spieler beiderlei Geschlechts, es sei denn, für Damen und Herren gelten besondere Bestimmungen.

 

Begriff des Spielers

 


 



II.     Zürcher Firmentennismeisterschaft (ZFTM)

 

1.      Organisation

 

Artikel 5

 

1          Der VS organisiert einmal jährlich die ZFTM

Grundsatz

2          Grundvorrausetzung für die Teilnahme an der ZFTM sind zwei für die Meisterschaftsspiele einsetzbare Plätze, eigene oder gemietete.

Teilnahmeberechtigt

3          Der VS bestimmt die maximale Anzahl Teams pro Verein, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Plätze.

Anzahl Teams

Artikel 6

 

1          Die ZFTM wird in folgenden Serien und innerhalb dieser mit folgender Einteilung durchgeführt:

Einteilung, Serien

·       Damen

 

·       1. Stärkeklasse = Serie "A": Eine Gruppe zu 6 Teams

 

·       2. Stärkeklasse = Serie "B": Zwei bis vier Gruppen zu 6 Teams

 

·       3. Stärkeklasse = Serie "C": Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Mannschaften

 

·       Seniorinnen I: in einer einzigen Stärkeklasse, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams

 

·       Herren

 

·       1. Stärkeklasse = Serie "A": Eine bis zwei Gruppen zu 6 Teams

 

·       2. Stärkeklasse = Serie "B": Zwei bis vier Gruppen zu 6 Teams

 

·       3. Stärkeklasse = Serie "C": Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams

 

·       Senioren I: in zwei Stärkeklassen, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams

 

·       Senioren II: in einer oder mehreren Stärkeklasse, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams

 

·       Damen und Herren

 

·       Mixed: in einer oder mehreren Stärkeklassen, Anzahl der Teams unbegrenzt, in Gruppen zu normalerweise 6 Teams

 


2          Besteht eine Serie aus mehreren Gruppen, teilt die VS die Teams in die verschiedenen Gruppen ein, wobei stärkemässig eine gerechte Verteilung auf die einzelnen Gruppen anzustreben ist.

 

4          Die Einteilung der Teams in die Gruppen durch den VS ist endgültig.

 


 

Artikel 7

 

1          Die Spieldaten für die Hauptrunden und für die Entscheidungs- bzw. Ausscheidungsspiele sind an der GV festzulegen. Gleichzeitig wird der Anmeldeschluss für die kommende Meisterschaft bestimmt.

Termine

2          Eine Runde umfasst jeweils den Zeitraum einer Woche (Montag bis Sonntag).
Eine Runde, an der ein Team ein Spiel auszutragen hat, wird als Spielrunde bezeichnet.

Runde
Spielrunde

3          Der offizielle Spieltag innerhalb einer Runde ist für die A, B, C Serien der Samstag (im gegenseitigen Einvernehmen auch der Sonntag), für die Senioren- und Mixed-Serien ein Werktag (Montag bis Freitag). Im Spielplan wird jeweils das Datum des Samstags als Spieltag bezeichnet.

Spieltag

4          Der VS teilt neue Teams entsprechend ihrer Spielstärke ein.

neu gemeldete Teams

5          Der VS kann auf Gesuch spielfreie Runden bewilligen, Solche Gesuche haben schriftlich zusammen mit der Anmeldung für die ZFTM zu erfolgen. Der Entscheid der VS ist endgültig.

Spielfreie Termine

6          Der VS erstellt aufgrund der Anmeldungen den Spielplan mit ausgelosten Gegnern und verteilt die Spiele auf die festgelegten Runden. Dieser Spielplan ist endgültig und für die teilnehmenden Teams verbindlich.

Spielplan

7          Spielverschiebungen sind grundsätzlich nur gestattet bei Unspielbarkeit der Plätze. Spielverschiebungen wegen Abwesenheiten von Spielern oder wegen Einhaltung anderer Verpflichtungen sind ausgeschlossen.
Siehe auch Artikel 17, Absatz 3 und 4.

Spielverschiebungen

Artikel 8

 

1          Als Platzklub gilt das im Spielplan als solches bezeichnete Team.

Platzklub

2          Der Platzklub stellt die Plätze, die Bälle, Getränke und Verpflegung

Verpflichtung des Platzklubs

3          Für jedes Einzel sind pro Platz 4 neue offizielle Bälle (d.h. mit ST-Stempel versehene Bälle) zu stellen.

Bälle

Artikel 9

 

1          Gesponserte Preise sind willkommen und gehen an die Seriensieger.
     

Preise


 

2.      Austragungsformel

 

Artikel 10

 

             Innerhalb jeder Gruppe spielt jedes Team gegen jedes andere Team.
Pro Begnegung sind je nach der Serie folgende Partien auszutragen:

Austragungsmodus

·       Damen

 

Serie "A"                                         2 Einzel und 1 Doppel
Serie "B"                                         2 Einzel und 1 Doppel
Serie "C"                                         2 Einzel und 1 Doppel
Serie "Seniorinnen"                     2 Einzel und 1 Doppel

 

·       Herren

 

Serie "A"                                         4 Einzel und 2 Doppel
Serie "B"                                         4 Einzel und 2 Doppel
Serie "C"                                         4 Einzel und 2 Doppel
Serie "Senioren I  50+ "               2 Einzel und 1 Doppel
Serie "Senioren II 65+"                2 Einzel und 1 Doppel

 

·       Damen und Herren

 

Mixed                                              1 Damen-, 1 Herren-Einzel und 1 Mixed-Doppel

 

Artikel 11

 

1          Innerhalb einer Begegnung zählt jede gewonnene Partie (Einzel oder Doppel) einen Punkt.

Wertung der Partien

2          Bei direkten Ausscheidungen (Finalspiele) scheidet der Verlierer aus. Bei Punktgleichheit (3:3 bzw. 2:2) entscheidet die grössere Anzahl der gewonnen Sätze, bei Satzgleichheit der Gewinn des Doppels Nr.1.

 

3          Gruppensieger ist dasjenige Team, welches aus allen Begegnungen die höchste Punktzahl erreicht.

4          Bei Punktgleichheit zweier Teams entscheidet die direkte Begegnung.

Gruppensieger

5          Sind drei oder mehr Teams punktgleich, so entscheidet in nachstehender Reihenfolge:

 

1. die bessere Differenz der Sätze;

2. die bessere Differenz der Games;

3. das Los.

 

 

 

6          Gruppenletzter ist dasjenige Team, welches aus allen Begegnungen die niedrigste Punktzahl erreicht. Bei Punktgleichheit sind die unter obiger Ziffer 3 aufgeführten Kriterien für das Klassement massgebend.

Gruppenletzter

7          Verzichtet ein Team auf das Bestreiten einer Begegnung, so werden sämtliche Partien dem Gegner gutgeschrieben. Verliert ein Team durch w.o. (0:6 bzw. 0:4 bzw. 0:3), so werden bei Punktgleichheit innerhalb der Gruppe alle in dieser Gruppe gegen dieses Team erzielten Matches, Sätze und Games zur Ermittlung der Rangliste nicht berücksichtigt. Die dabei gewonnenen Punkte werden aber gezählt.
Verliert ein Team zwei oder mehr Begegnungen durch w.o., so wird es automatisch als Gruppenletztes eingestuft und steigt in die nächst tiefere Serie ab.

w.o.

8          Besteht eine Serie aus zwei oder mehreren Gruppen, so werden zur Ermittlung der Aufsteiger und/oder Seriensieger Ausscheidungsspiele im Cupsystem angesetzt:

bei 2 und 3 Gruppen: Vierer-Tableau mit den Gruppenersten und (nach Verlustpunkten besten) Gruppenzweiten;

bei 3 und mehr Gruppen: Achter-Tableau mit den Gruppenersten und (nach Verlustpunkten besten) Gruppenzweiten.

Entscheidungs- bzw. Ausscheidungsspiele um Seriensieg

Artikel 12

 

1          Die jeweiligen Gruppenletzten aller Serien steigen in die nächsttiefere Serie ab.
Sie werden durch die entsprechenden Bestklassierten aus der Ausscheidungsrunde der tieferen Serie ersetzt.

Auf- und Abstieg

2          Die VS ist berechtigt, notwendigenfalls Entscheidungsspiele zur Ermittlung der aufstiegsberechtigten Teams anzusetzen.

 

3          Zieht ein Verein nach dem Versand des Spielplans ein Team zurück, so entfällt in der entsprechenden Gruppe der Abstieg.

Rückzug einer Team

4          In allen anderen Fällen entscheidet die VS endgültig.

 

Artikel 13

 

1           Für die ZFTM gelten die Spielregeln von ST.

SPIELREGELN ST

2           In allen Serien wird auf zwei Gewinnsätze gespielt.

2 Gewinnsätze

3           Der Tiebreak wird in allen Sätzen beim Stande von 6:6 angewendet.

Tiebreak bei 6/6

4           In den Einzeln bei den Seniorinnen, Senioren 1 und Senioren 2 ersetzt der Match-Tiebreak (auf 10 Punkte) einen eventuellen dritten Satz.

Match-Tiebreak anstatt 3.Satz

SENIOR/INNEN

 

5           In den Doppeln sämtlicher Serien ersetzt der Match-Tiebreak (auf 10 Punkte) einen eventuellen dritten Satz.

Match-Tiebreak anstatt 3.Satz

DOPPEL

 

6           In den Einzeln der Serien A,B,C können die Captain im gegenseitigen Einvernehmen den Match-Tiebreak anstelle einen eventuellen dritten Satzes anordnen.

Fakultativ:

Match-Tiebreak

EINZEL

7           In den Einzeln sämtlicher Serien können die Captain im gegenseitigen Einvernehmen die verkürzte Zählweise <ohne Vorteil-Spiel> oder <No Ad> anordnen.

Fakultativ:

No Ad

EINZEL


 

3.      Teilnahmeberechtigung

 

Artikel 14

 

1          In allen Serien sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, welche eine ST-Lizenz gelöst haben. Ausnahme siehe nachfolgender Punkt 2.

lizenzierte Spieler

2          In den Serien "C", Senioren und Mixed entfällt der Lizenzzwang (ST-Lizenz) für die Doppelspieler.

nicht lizenzierte Spieler

4.      Team

 

Artikel 15

 

1          Mehrere Teams desselben Vereins werden nach dem Vertikalprinzip eingesetzt; sie werden durch die Vereine fortlaufend nummeriert. Das Team Nr.1 ist am höchsten eingestuft.
Die Serien "Senioren I-II" und "Mixed" sind vom Vertikalprinzip ausgenommen.

Team Vertikalprinzip

2          Ein gemäss Artikel 14 teilnahmeberechtigter Spieler kann, unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen, in jedem Team seines Vereins eingesetzt werden.

Spielberechtigung

3          In der Serie "Senioren I" sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres über 50 Jahre alt sind.

Senioren I

4          In der Serie "Senioren II" sind nur Spieler teilnahmeberechtigt, die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres über 65 Jahre alt sind.

Senioren II

5          In der Serie "Seniorinnen" sind nur Spielerinnen teilnahmeberechtigt, die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres über 40 Jahre alt sind (= Seniorinnen I des ST und ältere).

Damen Senioren

6          Mit dem zweiten Einsatz in einem oder mehreren höher eingestuften Teams verliert ein Spieler für die laufende ZFTM (inkl. Entscheidungsspiele) die Spielberechtigung für alle tiefer eingestuften Teams.

Einsatz in einer höher eingestuften Team

7          In den Aufstiegsspielen dürfen Spieler, die im betreffenden Team in den Gruppenspielen nie mitgespielt haben, nur eingesetzt werden, wenn sie nicht besser klassiert sind, als der bestklassierte Spieler dieses Teams.

Einsatz in Aufstiegsspie­len

8          Ein Spieler darf in der gleichen Wettspielrunde gemäss Spielplan (vgl. Artikel 7 Absatz 2) nur in einem Team der Serien "A",  "B" oder "C" mitwirken.
Kommentar: Wenn ein Wettspiel verschoben wurde, ist für die Spielberechtigung der ursprüngliche Termin gemäss Spielplan massgebend.
Ein Spieler aus einer Senioren- oder Mixed-Serie darf in der gleichen Wettspielrunde zusätzlich noch einmal in einer Team der Serien "A", "B" oder "C" mitwirken.

gleiche Runde

Artikel 16

 

1          Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn haben die Captains die Aufstellung für die Einzelpartien auszutauschen. Die Aufstellung für die Doppel ist vor Beginn des ersten Doppels festzulegen und auszutauschen.

Teamsaufstellung

2          Die Aufstellung für die Einzel hat absteigend nach Klassierung zu erfolgen.

Aufstellung für Einzel­spiele

3          Die Aufstellung der Doppel hat entsprechend den Regeln des ST zu erfolgen, d.h. auf Grund des Einsatzes in den Einzelspielen (addierte Rangpositionen).

Aufstellung für Doppel­spiele

4          Tritt ein Team nicht komplett zu einem Wettspiel an, so haben die anwesenden Spieler in der Reihenfolge ihrer Klassierung die Spiele zu bestreiten, wobei die ausfallen den Spiele nach den ausgetragenen Spielen auf dem Resultatblatt einzutragen und als verloren "w.o. 6:0, 6:0" zu zählen sind.

Nicht komplettes Antreten

5          Die Captains haben die Teilnahmeberechtigung (gemäss Artikel 14, sowie die Korrektheit der eingegangenen Resultate) gegenseitig zu prüfen und mit ihrer Unterschrift auf dem Resultatblatt zu bestätigen. Die VS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Spielberechtigung selber zu prüfen.

Prüfung der Spielberech­tigung

6          Wird ein nichtberechtigter Spieler eingesetzt, so gehen die betroffene und alle folgenden Partien für dieses Team w.o. verloren.

Einsatz eines nichtbe­rechtigten Spielers

8          Beanstandungen betreffend Spielberechtigung müssen sofort bei Bekanntwerden vorgebracht werden. Falls Beanstandungen erst nachträglich auftreten, können sie bis spätestens zum Abschluss der Gruppenspiele bei der Resultatmeldestelle vorgebracht werden.

Beanstandungen betref­fend Spielberechtigung

5.      Wettkampfbestimmungen

 

Artikel 17

 

1          Der offizielle Spielbeginn für die Spiele ist in allen Serien mit Ausnahme der Senioren- und Mixed-Serien Samstag, 09.00 Uhr, wobei aber auch, je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze und des abzuwickelnden Spielprogramms, der Platzklub einen früheren Spielbeginn festsetzen kann.

Spielbeginn

2          Eine Verschiebung des Spielbeginns auf einen späteren Zeitpunkt des festgesetzten Spieltages ist nur denjenigen Vereinen gestattet, auf deren Plätzen am gleichen Tag zwei oder mehrere Spiele auszutragen sind. Dieser Verein bestimmt die Reihenfolge der Spiele, wobei dasjenige Spiel, welches das umfangreichere Spielprogramm aufweist, jeweils auf den Vormittag anzusetzen ist.
Kommt keine Einigung über den Beginn des zweiten Wettspiels zustande, so gilt als offizieller Spielbeginn 14.00 Uhr.

Verschiebung des Spiel­beginns


 

3          Im gegenseitigen Einvernehmen können die Spiele - ganz oder teilweise - vorverschoben werden.

Vorverschiebung

4          Muss ein Spiel aus Gründen höherer Gewalt – Regen usw. – verschoben werden, so ist es so bald als möglich nachzuholen. Diese Verschiebung ist der Resultatmeldestelle innert dreier Tage mitzuteilen, unter gleichzeitiger Angabe des neuen Spieldatums.
Können sich die Teams nicht einigen, so setzt der VS ein neues, verbindliches Spieldatum fest. Der Entscheid des VS ist endgültig.

Verschiebung wegen höherer Gewalt

Artikel 18

 

1          Das die Plätze zur Verfügung stellende Team bestimmt die Reihenfolge und den Spielbeginn der einzelnen Partien.

Reihenfolge der Partien

2          Tritt ein Spieler verspätet – nach Ablauf einer Toleranzfrist von dreissig Minuten – an, so verliert er seine Partie durch w.o., es sei denn, er könne für seine Verspätung höhere Gewalt geltend machen. Geht eine Partie wegen verspäteten Antretens w.o. verloren, so sind alle folgenden Einzel gemäss Teamaufstellung dem Gegner w.o. gutzuschreiben.

verspätetes Antreten

Artikel 19

 

1           Wird eine Partie abgebrochen, sind die effektiv gespielten Games einzutragen und beim Sieger in der Kolonne W.O Sieg das entsprechende Feld anzukreuzen.          (Beispiel bei Aufgabe durch einen Spieler des Gastklubs:
6:3, 3:1, abgebrochen = 6:3, 6:1; oder
3:6, 4:1, abgebrochen = 3:6, 6:1, 6:0)

Resultat bei Aufgabe

 

2           Tritt ein Team nicht vollzählig zu einer Partie an, wird(werden) die anwesenden Spieler aufgeführt und das (die) entsprechende(n) W.O Feld(er) angekreuzt.

Unvollständiges Team

Artikel 20

 

1          Für die Austragung von Spielen sind Tennisplätze mit jeglichem Belag zugelassen.

Beschaffenheit der Plätze

2          Das Spielen mit künstlichem Licht muss akzeptiert werden, sofern die Beleuchtungsanlage den für die Austragung von Wettspielen entsprechenden Normen des ST entspricht.

Künstliche Beleuchtung

Artikel 21

 

          Der Platzklub ist verpflichtet, das offizielle Resultatblatt am Spieltag an die Resultatmeldestelle zu senden.

Resultatmeldung

6.      Proteste

 

Artikel 22

 

1          Ist ein Team der Auffassung, dass das gegnerische Team gegen eine Bestimmung des SR oder anderer anwendbarer Reglemente – z.B. des ST – verstösst, so ist es berechtigt, Protest zu erheben.

Protestgründe

2          Das protestierende Team hat auf dem Resultatblatt den Vermerk "unter Protest" anzubringen. Das gegnerische Team hat die Kenntnisnahme des Protestes durch ihre Unterschrift zu bestätigen.

Anmeldung des Protestes

3          Proteste, die sich auf den Zustand der Plätze, auf die Bälle oder auf den Zeitpunkt des Spielbeginns beziehen, sind vor dem Beginn des Spieles anzumelden.

                                                                                 

Vor Spielbeginn anzu­bringende Proteste

Artikel 23

 

1          Der Protest ist von dem protestierenden Team innert 3 Tagen nach Beendigung der Begegnung (Datum des Poststempels) dem VS eingeschrieben einzureichen. Das Protestschreiben hat die Gründe und sämtliche Beweismittel zu enthalten. Zudem ist ein bestimmter Antrag zu stellen.

Einreichung eines Prote­stes

2          Auf Proteste, welche die vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllen, tritt der VS nicht ein.

Hinfällig werdende Pro­teste

3          Der eingehende Protest ist durch den VS umgehend zu behandeln und dessen Entscheid ist der protestierenden Partei spätestens 10 Tage nach Erhalt des Protestes bekanntzugeben.

Protestbehandlung durch die VS



Artikel 24

 

             Der VS ist in allen Fällen zuständig, über Proteste zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn Vorstandsmitglieder der einen oder anderen Partei angehören. Solche Mitglieder haben in Ausstand zu treten.

Zuständigkeit der VS

III. STRAFBESTIMMUNGEN

 

Artikel 25

 

1          Der VS kann Strafen verfügen – Suspensionen, Verweise, Bussen – für folgende Tatbestände:

Straffälle

·        Verletzungen der Statuten, Reglemente und anderer als verbindlich erklärter Verbandsvorschriften

 

·        Nichteinhaltung von Beschlüssen

 

·        Unbegründete und unberechtigte Spielverschiebungen

 

·        Unkorrektes und/oder unsportliches Verhalten vor, während und nach dem Wettspiel

 

·        Nichtantreten zu einem angesetzten Spiel (w.o. -Erklärung)

 

·        Beleidigung von offiziellen Behörden, Spielern oder Zuschauern

 

·        Administrative Vergehen der Vereine oder Teams

 

2          Für die Bemessung der Strafen ist der VS zuständig.

Strafbemessung

3          Die Vereine sind dem ZFT gegenüber für die ihren Teams, Spielern und Funktionären auferlegten Sanktionen und Bussen haftbar.

Haftung der Vereine

Artikel 26

 

          Wird kein Rekurs erhoben, so tritt die Strafverfügung am ersten Tag nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft.

Inkrafttreten einer Straf­verfügung


 

IV.   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Artikel 27

 

          Eine gesetzte Frist beginnt mit dem Zustellungstag folgenden Werktag; sie endet um Mitternacht des letzten Tages. Ist dieser ein Samstag, Sonntag, ein eidgenössischer oder kantonaler Feiertag, läuft die Frist um Mitternacht des darauf folgenden Werktages ab. Wird für die Zustellung einer Mitteilung, einer Eingabe oder eines Entscheides die Post benützt, gilt die Frist als eingehalten, wenn die Aufgabe der Sendung bei einer schweizerischen Poststelle vor Ablauf der Frist erfolgt ist.

Feststellung der Fristein­haltung

Artikel 28

 

          Der Vorstand ist verpflichtet, sich in seinen Entscheiden und Verfügungen an die Vorschriften des Reglements zu halten. Die im Reglement nicht vorgesehenen Fälle hat der Vorstand nach freiem Ermessen zu entscheiden.

Einhaltung der Vorschrif­ten

Artikel 29

 

          Erfährt das Reglement durch Beschlüsse der GV Änderungen und/oder Ergänzungen, so gelten diese, entsprechend dem im Protokoll über die GV enthaltenen Wortlaut, als integrierender Bestandteil des Reglements.

Beschlüsse der GV be­treffend WR

Artikel 30

 

             Diese Ausgabe des SR wurde vom VS ZFT per 15.Mai 2017 provisorisch in Kraft gesetzt. Die definitive Verabschiedung erfolgt an der GV ZFT 2018.

Genehmigung des WR